Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Dürfen Kraftfahrer beim Führen von Kraftfahrzeugen während der Probezeit unter der Wirkung alkoholischer Getränke stehen?
Nein, in keinem Fall
Ja, bis 0,5 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Ja, bis 0,3 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Während der Probezeit gilt für Fahranfänger in Deutschland eine strikte 0,0-Promille-Grenze. Das bedeutet, dass Kraftfahrer in der Probezeit weder alkoholisiert fahren dürfen noch Alkohol im Blut haben dürfen. Diese Nulltoleranzregel soll die Verkehrssicherheit erhöhen und sicherstellen, dass Fahranfänger sich in der Zeit ihrer Eingewöhnung verantwortungsbewusst verhalten. Schon geringe Mengen Alkohol können die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, was bei unerfahrenen Fahrern besonders gefährlich ist. Deshalb ist das Fahren unter Alkoholeinfluss während der Probezeit grundsätzlich untersagt.
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