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Dürfen Kraftfahrer beim Führen von Kraftfahrzeugen während der Probezeit unter der Wirkung alkoholischer Getränke stehen?

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Nein, in keinem Fall

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Ja, bis 0,5 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

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Ja, bis 0,3 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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In der Probezeit gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot, das heißt 0,0 Promille. Das bedeutet, dass sie beim Führen von Kraftfahrzeugen keinerlei Alkohol im Blut haben dürfen. Die Regel soll die Sicherheit erhöhen, da Fahranfänger oft noch weniger Erfahrung im Straßenverkehr haben und Alkohol die Fahrfähigkeit weiter einschränkt. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob eine alkoholbedingte Auffälligkeit vorliegt oder nicht. Darum ist die Aussage „Nein, in keinem Fall“ richtig. Wer in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

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